“Kunde” werden

Wer bei der Tafel Kunde werden möchte, muss seine Berechtigung dazu nachweisen

Eine TAFEL darf Lebensmittel nur an Menschen weitergeben, die den täglichen Lebensmittelbedarf für sich und ihre Familien nicht selbst decken können. Wer Kunde werden möchte, muss deshalb seine Berechtigung durch die Stadt oder Gemeinde, in der man gemeldet ist, anhand eines Grundsicherungsnachweises belegen lassen.

Die zum Bezug der Lebensmittel erforderliche Berechtigungskarte “TAFEL-CARD”, kann bei der offiziellen Ausgabestelle kostenlos beantragt werden.

Bitte bringen Sie den amtlichen Nachweis mit, aus dem hervorgeht, dass Sie Bezieher von staatlichen Sozialleistungen sind z.B.:

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialhilfe,
  • Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Grundsicherung im Alter,
  • Kinderzuschlag zum Kindergeld,
  • Wohngeld,
  • BAFÖG,
  • Rente,
  • ein anderes Erwerbseinkommen in vergleichbarer Höhe
  • oder dass Sie Insolvenz angemeldet haben.

Des Weiteren benötigen wir zur Anmeldung einmalig folgende Informationen:

  • Vollständige Anschrift
  • Name, Vorname aller als bedürftig anerkannten Personen
  • Geburtsdatum aller bedürftigen Personen
  • Anzahl volljähriger Personen im Haushalt
  • Anzahl minderjähriger Personen im Haushalt
  • Lichtbild- bzw. Kinderausweis aller Bedürftigen

PDF-DokumentKundenantrag für die Wildeshauser Tafel

Zur Vereinfachung des Anmeldeprozesses, können Sie sich das Anmeldeformular von diesem Server laden und es bereits vollständig ausgefüllt mit zur Anmeldung bringen. Dieses beschleunigt und vereinfacht den Anmeldeprozess und vermeidet unnötige Wartezeiten!

Sofern die Bedürftigkeit belegt wurde, erhält der Tafelkunde an den Ausgabetagen  je nach Verfügbarkeit und gegen eine Gebühr von 2 € pro Erwachsenem und 1 € pro Kind Lebensmittel. Wobei nur eine Unterstützung und keine Grundsicherung mit Lebensmitteln möglich ist!

Darüber hinaus werden nur Waren an Personen mit einem gültigen Nachweis staatlicher Sozialleistungen herausgegeben!